07.06.03 (Bayern) Koordinieren und Durchführen von komplexen Inbetriebnahme- und Servicearbeiten
- Laufende Nr
- 438
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.03
- SYS_4
- 07.06.03
- ORGEINHEIT
- Außerbetriebliche Dienstleistung
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Montagen und Service
- ERAAA
- Koordinieren und Durchführen von komplexen Inbetriebnahme- und Servicearbeiten
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 10
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Aufgabe umfasst das Vorbereiten und Anpassen von technischen Unterlagen, das Koordinieren und Durchführen von technischen Lösungen, das Erstellen von Dokumentationen und das Führen von Mitarbeitern bei komplexen Inbetriebnahme- und Servicearbeiten von z. B. Kommunikationsanlagen, Werkzeugmaschinensystemen, verketteten Produktionsanlagen, Transferstraßen im In- und Ausland. Das Vorbereiten und Anpassen von technischen Unterlagen beinhaltet u. a. Prüflisten, Inbetriebnahme- und Serviceanweisungen sowie Prüfsoftware anpassen, Prüfhilfsmittel auswählen und zusammenstellen. Sicherstellen der technisch einwandfreien und wirtschaftlichen Durchführung der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten. Störungen analysieren und Abhilfemaßnahmen festlegen. Termine der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten mit Bauleiter, Projektleiter, Vertrieb und Kunden abstimmen und deren Einhaltung überwachen. Technische Problemlösungen vorschlagen und mit Kunden und anderen Gewerken abstimmen. Bei drohendem Terminsverzug oder technischen Mängeln Maßnahmen zur Einhaltung des Terminplanes bzw. zur Sicherstellung der technischen Anforderungen erarbeiten und mit den Beteiligten (z.B. Kunden, andere Gewerke, Vertrieb) auch bei gegensätzlichen Interessen verhandeln. Mehr- und Minderleistungen erfassen, bewerten, mit Kunden abstimmen und über Anerkennung verhandeln. Abnehmen von Anlagen/Systemen, Liefer- und Leistungsabweichungen beheben lassen. Anlagen, Systeme etc. an Kunden übergeben und Übergabe dokumentieren. Kunden in Service- und Inbetriebnahmefragen beraten. Im Gewährleistungsfall die Ursachen klären, den Schadens-/Reparaturumfang ermitteln und eine Gewährleistungsempfehlung zur Entscheidung weiterleiten. Maßnahmen planen und umsetzen, die die Verfügbarkeit der Anlage und die Präsenz des Service-Personals im Störungsfall innerhalb der vertraglichen Zeiträume/Fristen sicherstellen, und Ersatzteile disponieren. Anlagen- und Systemdokumentation sowie die dazugehörigen Unterlagen (z. B. Prüflisten, Statistiken, Fehlerprotokolle) erstellen. Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien einhalten bzw. deren Einhaltung sicherstellen. Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern -ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
Die Abwicklung und Optimierung aller Inbetriebnahme-/ Servicearbeiten, Festlegung und Abstimmung von Abhilfemaßnahmen bei Störungen, Termin- und Problemabstimmungen, Abnahmen und Übergaben u. a. erfordern eine Ausbildung als Techniker. Zur Durchführung von komplexen Inbetriebnahme-/Service-Aufgaben, Störungsanalysen und Abhilfemaßnahmen, Abnahmen zur Erfassung von Leistungsabweichungen, Abnahme und Übergabe, Erstellung von Dokumentationen und Protokollen ist eine erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation erforderlich. Vorstehendes Beispiel ist paraphiert. Über das In-Kraft-Treten wird nach einer Einigung der Tarifvertragsparteien zum BMTV entschieden.